Schiesssport

Schiessleiter
Alois Schnelzer
Bichelstraße 10c
86456 Gablingen
Tel.: 08230 / 2022
Fax:
Schnelzeralois@aol.com

Information zu unserem Schiesssport

Gemäß der BKV-Satzung gehört die Förderung des Schützenwesens zu unseren Aufgaben. Um die Mitgliedschaft in unserem Traditionsverbandes attraktiver zu gestalten, ist jeder Ortsverein aufgerufen, eine Schießgruppe zu bilden, um die Gemeinsamkeit und die Kameradschaft zu stärken und um Nachwuchs zu werben.

Einige Hinweise:

Die Voraussetzung für die Gründung einer Schießgruppe in den Ortskameradschaften ist vor allem die Wahl eines Schießwartes ( Schießwarte müssen  den Schießleiterlehrgang und die Waffensachkundelehrgänge mit Prüfung durch die Landratsämter absolviert haben). Der Landesverband sowie der Bezirksverband bieten diese Lehrgänge zum Selbstkostenpreis an!

  1. Als ständige Wettkämpfe sind im Mannschafts- und Einzelwettbewerb Kameradschafts-, Kreis- und Landesvergleichsschießen vorgesehen.
  2. Folgende Waffen kommen für das Sportschießen in der BKV in Betracht:   Kleinkalibergewehr 5.6mm - Luftgewehr - Luftpistole - Sportpistole 5.6mm, sowie evtl. Sonderwaffen
  3. Für die einzelnen Disziplinen werden nach den erfüllten Bedingungen Schießauszeichnungen verliehen.
  4. Die Schießveranstaltungen in der BKV sind nur bei Abschluss einer BKV-Gruppenversicherung abgedeckt.

In unserer Verbandszeitschrift "Kameradschaft " wurde schon mehrmals auf das Schießbuch hingewiesen. Dieses kann bei er Landesgeschäftsstelle mit den näheren Schießbedingungen bestellt werden. Sollte sich ein Ortsverein dazu entschließen eine Schießgruppe zu gründen, meldet er dies formlos an den Bezirksschießwart.

Download der Schiesssportordnung